Hinweisgebersystem bei BSG

BSG bietet allen Mitarbeitenden und externen Partnern die Möglichkeit, über ein Hinweisgebersystem auf mögliche gesetzliche oder betriebliche Verstöße aufmerksam zu machen.
Ihre Hinweise werden von Rechtsanwalt Andreas Grözinger, Kanzlei Gercke Wollschläger, als externer Meldestelle entgegengenommen und bearbeitet.

So funktioniert die Meldung:
• Per E-Mail an bsg@gw-stratrecht.de
• Bei Bedarf anonym (verwenden Sie eine E-Mail-Adresse, die keine Angaben zu Ihrer Person enthält)
• Die Bearbeitung erfolgt unabhängig, vertraulich und nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes
• Sie erhalten eine Eingangsbestätigung: (meistens innerhalb von sieben Tagen)
• Spätestens nach drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung über das Ergebnis oder den Verfahrensstand, sofern rechtlich zulässig

Sie sind vor Benachteiligungen aufgrund einer Meldung gesetzlich geschützt.